Bava Metzia 219

Kapitel 219

א ימכרו לעצים וילקח בהן קרקע והוא אוכל פירות אימא והזקינו
1 so verkaufe man sie als Holz, kaufe dafür Ackerland und er genieße die Früchte!? — Lies: und alt gewordensind.
ב ואיבעית אימא לאו מי אוקימנא לההיא כגון שנפלו לה בשדה אחרת דקא כליא קרנא:
2 Wenn du aber willst, sage ich: wir haben dies ja auf den Fall bezogen, wenn sie ihr auf einem fremden Felde zugefallen sind, in welchem Falle das Kapital aufgezehrt werden würde.
ג ההוא שטרא דהוה כתיב ביה שנין סתמא מלוה אמר שלש לוה אמר שתים קדים מלוה ואכלינהו לפירי מי נאמן רב יהודה אמר קרקע בחזקת בעליה קיימא רב כהנא אמר פירות בחזקת אוכליהן קיימי
3 Wer ist glaubhaft in dem Falle, wenn in einem Scheine nur ‘Jahre’ angegeben ist, und der Gläubiger sagt, es seien drei, und der Schuldner sagt, es seien zwei [vereinbart], und der Gläubiger zuvorgekommen ist und die Früchteaufgezehrt hat? — R. Jehuda sagt, das Grundstück befinde sich im Besitze des Eigentümers, und R. Kahana sagt, die Früchte befinden sich im Besitze dessen, der sie aufgezehrthat.
ד והלכתא כוותיה דרב כהנא דאמר פירות בחזקת אוכליהן קיימי והא קי"ל דהלכתא כוותיה דרב נחמן דאמר קרקע בחזקת בעליה עומדת
4 Die Halakha ist wie R. Kahana, welcher sagt, die Früchte befinden sich im Besitze dessen, der sie aufgezehrt hat. — Es ist uns ja aber bekannt, daß die Halakha wie R. Naḥman sei, und dieser sagt, das Grundstück befinde sich im Besitze des Eigentümers!? —
ה התם מילתא דלא עבידא לאיגלויי היא הכא מילתא דעבידא לאיגלויי היא ואטרוחי בי דינא תרי זמני לא מטרחינן
5 Da handelt es sich um eine Sache, die nicht festgestelltwerden kann, hierbei aber ist es eine Sache, die festgestellt werden kann, und man belästige das Gericht nicht zweimal.
ו מלוה אומר חמש לוה אומר שלש א"ל אייתי לי שטרך א"ל שטרא אירכס לי אמר רב יהודה מלוה נאמן מגו דאי בעי אמר לקוחה היא בידי
6 Wenn der Gläubiger fünf und der Schuldner dreisagt, und jener, auf die Aufforderung, den Schein vorzulegen, erwidert, er habe ihn verloren, so ist, wie R. Jehuda sagt, der Gläubiger glaubhaft, denn wenn er wollte, könnte er sagen, er habe es gekauft.
ז א"ל רב פפא לרב אשי רב זביד ורב עוירא לא סבירא להו הא דרב יהודה מאי טעמא האי שטרא כיון דלגוביינא קאי מיזהר זהיר ביה ומיכבש הוא דכבשיה לשטריה סבר אוכלה תרתין שנין יתירתא
7 R. Papa sprach zu R. Aši: R. Zebid und R. A͑vira halten nichts von der Lehre R. Jehudas. Ein solcher Scheinist zur Einforderung bestimmt und man ist mit ihm behutsam; wahrscheinlich hat er ihn versteckt, indem er denkt, er werde nun [das Grundstück] zwei Jahre länger genießen.
ח א"ל רבינא לרב אשי אלא מעתה האי משכנתא דסורא דכתבי הכי במישלם שניא אלין תיפוק ארעא דא בלא כסף היכא דכבשיה לשטר משכנתא ואמר לקוחה היא בידי הכי נמי דמהימן וכי מתקני רבנן מילתא דאתי בה [לידי] פסידא א"ל התם תקינו ליה רבנן דמרי ארעא יהיב טסקא וכרי כריא
8 Rabina sprach zu R. Aši: Demnach ist der Gläubiger bei einer in Sura üblichen Verpfändung, wo wie folgt geschrieben wird: nach Ablauf dieser Jahre geht das Grundstück ohne Zahlung zurück, glaubhaft, wenn er den Schein versteckt und sagt, er habe es gekauft. Sollten denn die Rabbanan eine Anordnung getroffen haben, durch die jemand geschädigt werden kann!? Dieser erwiderte: Hierbei haben die Rabbanan bestimmt, daß der Eigentümer des Grundstückes die Grundsteuer zahle und die Gräben herrichte. —
ט ארעא דלית לה כריא ולא יהיב טסקא מאי א"ל איבעי ליה למחויי לא אימחא מאי איהו הוא דאפסיד אנפשיה
9 Wie ist es aber, wenn das Grundstück keine Gräben hat und dafür keine Grundsteuer zu zahlen ist? Dieser erwiderte: Er muß dann Verwahrung einlegen. — Wie ist es, wenn er keine Verwahrung eingelegt hat? — So hat er sich selber den Schaden zugefügt.
י אריס אומר למחצה ירדתי ובעל הבית אומר לשליש הורדתיו מי נאמן רב יהודה אמר בעל הבית נאמן רב נחמן אמר הכל כמנהג המדינה
10 Wer ist glaubhaft, wenn der Quotenpächter sagt, er sei für die Hälfte [des Ertrages] eingetreten, und der Hausherr sagt, er habe ihn für ein Drittel eingesetzt? — R. Jehuda sagt, der Hausherr sei glaubhaft, und R. Naḥman sagt, man richte sich stets nach dem Landesbrauche.
יא סבור מינה לא פליגי הא באתרא דשקיל אריסא פלגא הא באתרא דשקיל אריסא תילתא
11 Sie wollten erklären, daß sie nicht streiten, denn einer spreche von Orten, wo der Quotenpächter die Hälfte erhält, und einer spreche von Orten, wo der Quotenpächter ein Drittelerhält;
יב אמר להו רב מרי ברה דבת שמואל הכי אמר אביי אפילו באתרא דשקיל אריסא פלגא פליגי רב יהודה אמר בעל הבית נאמן דאי בעי אמר שכירי ולקיטי הוא:
12 da sprach R. Mari, Sohn der Tochter Šemuéls, zu ihnen: Folgendes sagte Abajje: sie streiten auch über Orte, wo der Quotenpächter die Hälfte erhält. R. Jehuda sagt, der Hausherr sei auch dann glaubhaft, denn wenn er wollte, könnte er sagen, dieser sei sein Mietling oder sein Erntesammler.
יג יתומים אומרים אנו השבחנו ובעל חוב אומר אביכם השביח על מי להביא ראיה
13 Wer muß den Beweis erbringen, wenn die Waisen sagen, sie hätten esmelioriert, und der Gläubiger sagt, der Vater hätte es melioriert?